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Elterngeld

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für die Familie nach der Geburt des Babys und ermöglicht es, vorübergehend oder ganz auf die Erwerbstätigkeit zu verzichten. Mütter und Väter können Sie sich besser um das neue Familienmitglied kümmern und sind trotzdem finanziell abgesichert. Es fängt den Einkommensausfall nach der Geburt des Kindes auf.

Wie lange kann man Elterngeld beantragen?

Insgesamt können 14 Monate Elterngeld ab der Geburt des Kindes an beantragt werden. Die Zeit wird zwischen Vater und Mutter wird untereinander aufgeteilt: Jeder kann zwischen 2 und 12 Monate beantragen.  Alleinerziehende können die 14 Monate Elterngeld voll in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist das Elterngeld?



Ebenfalls wie das Mutterschaftsgeld orientiert sich das Elterngeld ebenfalls am durchschnittlichen Erwerbseinkommen, das der jeweilige Elternteil im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes erhalten hat. Die Höhe des Elterngeldes liegt aber zwischen 300 und 1800 Euro. Bei einem Durchschnittseinkommen beispielsweise zwischen 1000 und 1200 Euro monatlich, ersetzt das Elterngeld bis zu 67 Prozent des Einkommens. Bei einem geringeren Einkkommen (unter 1000 Euro) kann das Gehalt bis zu 100 Prozent ersetzt werden.

Geschwisterbonus

Familien mit mehreren kleinen Kindern können vom Geschwisterbonus profitieren. Das Elterngeld steigt zusätzlich um 10 Prozent monatlich, mindestens aber um 75 Euro pro Monat. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld ebenfalls: 300 Euro mehr für das zweite oder jedes weitere Kind.

Vorraussetzungen für den Anspruch auf Elterngeld

Auch das Elterngeld muss beantragt werden, man erhält es nicht automatisch. Im Antrag müssen Sie bereits verbindlich festlegen, wann Sie das Elterngeld erhalten wollen. Generell hat jedes Elternpaar oder jede Alleinerziehende Anspruch auf Elterngeld. Übersteigt jedoch das durchschnittliche Nettogehalt beider Eltern im Kalenderjahr vor der Geburt die 500.000 Eurogrenze entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Bei Alleinerziehende ist dies ebenfalls der Fall bei einem Nettoeinkommen von über 250.000 Euro.

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