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Mutterschutzgesetz – Welche Rechte habe ich als (werdende) Mutter?

Um die Gesundheit der Mutter und des Kindes zu schützen gibt es rechtliche Bestimmungen, die die (werdende) Mutter und das Kind schützen. Diese beziehen sich vor allem auf Beschäftigungsverhältnis. Der gesetzliche Mutterschutz regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und werdender Mutter und hat die Aufgabe Mutter und Kind vor Gesundheitsschäden, Überfroderung oder finanziellen Schäden zu schützen.

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, geringfïgig beschäftigt oder in Ausbildung sind. Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie dies auch Ihrem Arbeitgeber mitteilen, da er sich dann nach den rechtlichen Bestimmungen des Mutterschuztes richten muss. Teilen Sie ihm auch den eventuellen Entbindungstag mit.

Mutterschutzfristen/ Beschäftigungsverbot

Das Mutterschutzgesetz regelt ebenfalls Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis. Alles zu den Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft lesen Sie hier >Mutterschutzfristen & Beschäftigungsverbot

Pflichten für Arbeitgeber



Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet einer Mutter nach vor und nach der Entbindung so zu beschäftigen, dass kein Gesundheitsrisiko für Mutter und Kind entsteht. Die Arbeitsbedingungen müssen den Umständen angepasst werden. Der Arbeitsplatz muss so eingerichtet sein, dass keine Gefahren entstehen. Ebenfalls muss der Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.

Mutterschaftsleistungen

Das Mutterschutzgesetz regelt unter anderem auch finanzielle Unterstützung während und nach der Schwangerschaft, um die Frau vor finanziellen Nachteilen zu schützen. So sind Gesetze zum Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während Mutterschutzfristen oder bei Bechäftigungsverbote im Mutterschutzgesetz verankert.

Anspruch auf Urlaub

Ihre Schwangerschaft wird Ihre Urlaubstage nicht beeinflussen. Sie haben gleichermaßen Anspruch auf Ihren Urlaub und eine Kürzung des Urlaubes aus Gründen Ihrer Schwangerschaft ist unzulässig.

Kündigungsschutz

Als (werdende) Mutter unterliegen Sie ebenfalls dem Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber kann (bis auf wenige Ausnahmen) während der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung das Arbeitsverhältnis nicht auflösen.

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