Settimane

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Nach dem Mutterschutz ohne Probleme ins Berufsleben zurück?

Da überwiegend Frauen die Elternzeit in Anspruch nehmen und Ihre Arbeit mindestens ein Jahr unterbrochen haben, gelten Sie als "Berufsrückkehtrer". Bei den meisten Frauen existiert ein Arbeitsvertrag mit dem ehemaligen Arbeitgeber noch und dem Wiedereinstieg in den Beruf dürfte nichts im Wege stehen. Mit Ihrem alten Arbeitsvertrag, der nicht ausgelaufen ist, habem sie Anspruch auf Wiedereinstellung auf eine gleichwertige Stelle. Viele Mütter können wegen der Kinderbetreueung aber nur noch Halb- oder Teilzeit arbeiten.

Befristeter Arbeitsvertrag: Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben und schwanger sind, fallen Sie ebenfalls unter das Mutterschutzgesetz. Läuft Ihr Vertrag während oder nach der Schwangerschaft aus, müssen Sie Ihren Arbeitgeber um Verlängerung fragen, wenn Sie nach dem Mutterschutz weiterarbeiten wollen.

Ausbildung: Bei einer Ausbildung haben Sie meist einen befristeten Vertrag. Das Ausbildungsverhältnis endet normalerweise mit dem bestandenen Abschlussprüfung. Wenn Sie aus schwangerschaftsbedingten Gründen die Prüfung nicht schreiben können oder nicht bestehen, kann es sein, dass das Arbeitsverhältnis verlängert wird.

Der ehemalige Arbeitgeber oder ruhender Arbeitsvertrag existiert nicht mehr: Die Rückkehr ins Unternehemn erfolgt wegen Auslaufen des Arbeitsvertrages nicht oder das Unternehmen existiert nicht mehr. Junge Frauen haben oft nur zeitlich befristete Verträge. Nach dem Auslaufen des Mutterschutzes und der Elternzeit ist dieser oft ausgelaufen. Die Mutter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Wiedereinstellung ins Unternehmen.

...die Zeit mit Ihrem Kind kann so schön sein, aber irgendwann werden Sie wieder in Ihren Beruf zurückkehren müssen




Ein paar Tipps, wie es mit dem Wiedereinstieg einfacher klappt...

Kümmern Sie sich in jedem Fall rechtzeitig um Ihren beruflichen Rückkehr! Es kann sein, dass Sie Ihnen fachliches Wissen und Weiterbildung fehlt, die Sie nachholen müssen. Je eher Sie sich um Ihren zukünftigen Job kümmern, desto entspannter können Sie die Elternzeit mit Ihrem Kind genießen.

Übelegen Sie sich ob Sie die volle Elternzeit nehmen wollen und ganz aus dem Berufsleben aussteigen wollen, oder Sie vielleicht Teilzeit arbeiten wollen. So bleiben Sie am Ball und gelangen nicht in Vergessenheit beim Arbeitgeber, wenn Sie ganze 3 Jahre nicht arbeiten. Bis zu 30 Stunden können Sie wöchentlich ohne Probleme in der Elternzeit arbeiten.

Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie Interesse an Ihrem Arbeistplatz haben! Wenn Sie im Mutterschutz und in der Elternzeit Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber halten, wirkt sich dies später vielleicht positiv auf Ihre Wiedereinstellung aus. Nehmen Sie beispielsweise  an Schulungen oder Fortbildungen teil, damit Sie nicht ganz den Kontakt zur Arbeitswelt verlieren und immer auf dem neusten Stand bleiben, was Ihre Arbeit angeht. Ihr Arbeitgeber wird es Ihnen anerkennen!

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