Settimane

Glossario

Fruchtsaft

FruchtsaftOrangensaft




Der Fruchtsaft muss aus 100 % Früchten bzw. 100 % Fruchtsaftkonzentrat bestehen und darf keine Konservierungsstoffe, Farbstoffe und andere Zusätze enthalten. Zur Süßung von sauren Obstsorten darf dem Fruchtsaft bis zu 15 Gramm Zucker pro Liter Fruchtsaft zugesetzt werden.

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