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Stevia in Deutschland

SteviaStevia in Deutschland




Im Jahre 2004 entschied das Verwaltungsgericht München, dass die Firma Mensch und Natur AG, nach einem zweijährigen Rechtsstreit mit dem Bundesland Bayern,dass sie ihr Sortiment von Kräuter-, Gewürz- und Früchteteemischungen mit der Zutat von getrockneten Blättern der Stevia rebaudiana  aus ökologischem Anbau weiter vermarkten dürfen. Nachdem das Bundesland Bayern in Berufung ging, wurde in einer mündlichen Verhandlung am 29. Juni 2009 entschieden, zwei Fragen, die sich zu dem Verfahren stellen, dem insoweit zuständigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen und so lange das Berufungsverfahren auszusetzen. Die Molkerei Scheitz aus Andechs erreichte in einem Eilverfahren im September 2011 am Verwaltungsgericht München, dass man ihr den Vertrieb ihres mit Stevia-Tee gesüßten Joghurts nicht untersagen darf.

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