Geburtsurkunde
Bei der Ausstellung werden die rechtlich geltenden Eltern eingetragen, d.h. i.d.R. die leiblichen Eltern, bei einer Adoption die entsprechenden Adoptionseltern. In den meisten Staaten wird die Geburtsurkunde vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt und an jenes des Wohnbezirkes der Eltern mitgeteilt.