Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde ist eine amt- liche Bescheinigung über die Geburt einer Person – mit Name, Geschlecht, Datum und Ort.



Bei der Ausstellung werden die rechtlich geltenden Eltern eingetragen, d.h. i.d.R. die leiblichen Eltern, bei einer Adoption die  entsprechenden Adoptionseltern. In den meisten Staaten wird die Geburtsurkunde vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt und an jenes des Wohnbezirkes der Eltern mitgeteilt.