Fruchtsaftgetränk

Fruchtsaftgetränk




Fruchtsaftgetränke sind Erfrischungsgetränke und unterliegen nicht der Fruchtsaftverordnung, sondern richten sich nach den Leitsätzen des deutschen Lebensmittelbuches. Der Fruchtgehalt sollte je nach Fruchtart mindestens 6 %  bei Zitrusfrüchte und  bis 30 %  bei Kernobst und Trauben betragen. Neben Zucker werden auch Aromastoffe zur Geschmacksverstärkung zugesetzt.