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Studium & Kind

Etwa 7 Prozent aller Deutschen, die an den Hochschulen immatrikuliert sind, studieren mit Kind. Der Anteil der Mütter mit Kind ist dabei größer als der der Väter. Nur rund 10 Prozent der Studierenden mit Kind brechen Ihr Studium aus erziehungsbedingten Gründen ab. Studium und Kinderbertreuung erfordert durchaus Organisationstalent, aber es ist dennoch zu schaffen. Sie können Ihr Studium im Gegensatz zum Beruf flexibler gestalten, sich leichter eine Auszeit nehmen und nach dem Mutterschutz das Studium leicht wieder aufnehmen. Als Studierende mit Kind bekommen Sie an vielen deutschen Hochschulen oder Fachhochschulen viel Unterstützung, von der Kinderbetreuung bis zu finanziellen Zuschüssen. Hir einiges Wissenswertes über Studieren mit Kind:

vorübergehende Auszeit: Es gibt die Möglichkeit eine vorrübergehende Auszeit einzulegen, wie zum Beispiel ein Urlaubssemester. Dies dürfte bedingt durch ein Kind problemlosmöglich sein.

längeres Vollzeitstudium oder Teilzeitstudium: Als studierende Mutter können Sie zwar nur bedingt an die Hochschule, jeodch ist ein Studium flexibel genug, um ein Kind aufzuziehen. Sie werden eine längere Studienzeit in Kauf nehmen müssen. Oder wechseln Sie auf ein Teilzeitstudium. Ihre Universität wird Sie sicherlich beraten können.

Studieren von zu Hause aus: An vielen Univeristäten ist bei den Kursen keine Anwesenheitspflicht und der Stoff wird im Internet zur Verfügung gestellt. Ebenfalls gibt es heutzutage Onlinevorlesungen, wo Sie die Vorlesung direkt über das Internet verfolgen können. Sie haben imStudium also die Möglichkeit, viel von zu Hause aus zu machen.

weitere Unterstützungen für Studierende mit Kind:

  • Prüfungen: Bei den Prüfungen gibt es für Schwangere oder Studierende mit Kind oft Sonderregelungen. Erkundigen Sie sich am besten direkt beim Studenteninformationszentrum Ihrer Univerität!
  • BAföG: Ihr Kind wird beim BAföG-Antrag berücksichtigt werden. Für jedes Kind kann ein Student einen Pauschalbetrag von 435 Euro beziehen, den sogenannten Kinderbetreuungszuschlag. Unter bestimmten Bedingungen kann auf die Rückzahlung des BAföG-Zuschusses bei Erziehung eines Kindes verzichtet werden. Informieren Sie sich bei Ihrem jeweiligen Studentenwerk.
  • Stiftungen: Auch bei Stiftungen können Studierende mit Kind ein Stipendium beantragen.
  • Erlassung der Studiengebühren: Abhängig vo jeweiligen Bundesland können die Studiengebühren erlassen werden.
  • Betreuungsangebote: Die meisten großen Hochschulen in Deutschland bieten mittlerweile Kinderbetreuung für Studenten mit Kind an. Es ist also nicht mehr nötig, mit dem Kind die Vorlesung zu besuchen.


    Viele Hochschulen haben eine eigene Kinderbetreuungsstätte

  • Mensa: In viele Mensen der Universitäten bekommen Sie für Ihr Kind kostenlos Essen. Dies ist jedoch abhängig von der Universität, beziehungsweise vom Studentenwerk.
  • Kinderuni: An vielen deutschen Hochschulen oder Fachhochschulen gibt es spezielle Veranstaltungen für Kinder.

Welche weiteren finanziellen Unterstützungen Sie bekommen können und nicht vergesse sollten, zu beantragen:

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