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Mutterschaftsgeld – So bekommen Sie Unterstützung als werdende Mama

Neben der Vorfreude auf Ihr Baby werden Sie sich sicherlich Gedanken über Ihr Einkommen machen, da Sie in der Schwangerschaft eine berufliche Pause einlegen und nun von Beruf "Mama" sind. In Deutschland gibt es neben dem Kindergeld noch weitere Unterstützung für werdene Mütter oder Mütter, die bereits ein Kind haben: Sie haben eventuell Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Schwangere, die fest angestellt sind, haben beispielsweise 6 Wochen vor der Geburt Ihres Kindes bis 8 Wochen danach oder teilweise während der ganzen Mutterschutzzeit Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Wo beantrage ich das Mutterschaftsgeld?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, beantragen Sie das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie privat versichert sind oder einen 400 Euro-Job haben, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes (Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn) die richtige Anlaufstelle.

Mit wieviel Geld kann ich beim Mutterschaftsgeld rechnen?

Wenn Sie gesetzlich versichert und im Mutterschutz sind, zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Arbeitstag. Ihr Arbeitsgeber stockt das Mutterschaftsgeld normalerweise bis zu Nettogehalt auf. Letztendlich ist es abhängig von Ihrer Krankenkasse, wie viel Geld Sie bekommen. Ihr durchschnittlichen Nettoeinkommen wird ebenfalls die Höhe des Mutterschafstgeld beeinflussen. Wenn Sie weniger als 390 Euro netto verdienen, wird nur Ihre Krankenkasse Ihnen Geld zahlen. Es kann auch sein, dass unter bestimmten Umständen noch ein Zuschuss zusätzlich zum Mutterschaftsgeld gezahlt wird, wenn zum Beipsiel Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist aufgelöst hat.



Unter folgende Umständen haben Sie evtl. Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn Sie privat versichert sind:

  • Sie erwarten ein Baby oder haben bereits eines bekommen
  • Sie sind 6 Wochen vor der Entbindung nicht selbst Mitgleid einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien- oder privatversichert
  • Sie haben  oder hatten 6 Wochen vor der Entbindung ein Arbeits-/ Heimarbeitsverhältnis oder geringfügiges Einkommen mittels eine Minijob
  • Ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber aufgelöst wurde
  • Sie von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist gewechselt haben

Privat Versicherte können das Mutterschaftsgeld bei der Mutterschaftsgeldstelle beantragen. Sie können ohne Bedenken ein Formular bei der Mutterschaftsstelle ausfüllen, worauf man Ihnen mitteilt, ob Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben oder nicht.

Denken Sie daran, dass Sie das Mutterschaftsgeld nicht automatisch bekommen, sondern beantragen müssen. Vergessen Sie ebenfalls nicht, sich über weitere Unterstützungen während und nach der Schwangerschaft, wie das Elterngeld und das Kindergeld zu erkundigen. Wenn Sie ein Kind erwarten können Sie auf jeden Fall Unterstützung beantragen.

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