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Kindergeld

Neue Schuhe, Kleidung, Essen, Schulsachen... die Liste an Sachen, die ein Kind benötigt ist endlos. Um Ihnen finanziell unter die Arme zu greifen, erhalten Sie für jedes Kind in Deutschland Kindergeld. Wieviel Kindergeld Sie bekommen, wo Sie es beantragen müssen und worauf Sie sonst noch achten sollten...

Wer bekommt Kindergeld?

Anders als beim Eltern- oder Mutterschaftsgeld, ist das Kindergeld nicht abhängig vom Einkommen und Sie bekommen für jedes Ihrer Kinder Kindergeld. Sie erhalten generell Kindergeld von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Wenn Ihr Kind sich in Ausbildung  befindet kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr beantragt werden. Für arbeitslose Kinder gilt dies bis zum 21. Lebensjahr. Auch Eltern, deren Kinder einen Internationalen Freiwilligendienst oder Bundsfreiwilligendienst absolvieren haben rückwirkend bis 1. Januar 2011 Anspruch auf Kindergeld. Für Kinder, die keine Berufsausbildung wegen fehlendem Ausbildungsplatz beginnen konnten, gelten die gleichen Bedingungen wie für Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden.  Es gibt noch weitere Ausnahmen, die Sie bei der Kindergeldstelle genau erfragen können.

Mit wieviel Kindergeld kann ich rechnen?

Das Kindergeld ist einkommensunabhängig und ist abhängig von der Zahl Ihrer Kinder.



  • Für Ihr erstes und zweites Kind bekommen Sie jeweils 184 Euro im Monat.
  • Für das Dritte 190 Euro moatlich.
  • Für Ihr Viertes und jedes weitere Kind erhalten Sie 215 Euro monatlich.
    Die Höhe des Kindergeldes ist nicht abhängig von Ihrem Einkommen, sondern von der Anzahl Ihrer KinderDie Höhe des Kindergeldes ist nicht abhängig von Ihrem Einkommen, sondern von der Anzahl Ihrer Kinder

Wo beantrage ich das Kindergeld?

Die Antragstellung und -bearbeitung des Kindergeldes erfolgt die Familienkassen der Agenturen für Arbeit ausgezahlt. Auch die Auszahlung des Kindergeldes ist Sache der Familienkassen. Für alle weiteren Fragen im konkreten Fall können Sie sich ebenfalls an Ihre Familienkasse wenden.

An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird an denjenigen ausgezahlt, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Wenn das Kind bei beiden Eltern lebt, können diese entscheiden, an wen das Geld ausgezahlt wird. Das Kindergeld wird an das Kind direkt nur in Ausnahemefällen gezahlt. Wenn zum Beispiel der Erziehungsberechtigte seinem volljährigen Kind keinen Unterhalt lesitet, obwohl dieser dazu verpflichtet ist, kann die Familienkasse auf Verlangen das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt werden.

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